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Ich möchte in Italien einkaufen gehen. Muss ich den COVID-Test nicht machen?

Die Liste der Ausnahmen variiert zwischen Frankreich und Italien. Achtung: Wenn Sie in der einen Richtung vom Test befreit sind, heißt das nicht, dass Sie auch in der anderen Richtung befreit sind.

Um nach Italien zu kommen, sind Sie in den folgenden Fällen vom Test befreit:

  • Aufenthalt von weniger als 120 Stunden aus Arbeits-, Gesundheits- oder Notfallgründen ;

  • Transit von weniger als 36 Stunden mit privaten Mitteln (ohne öffentliche Verkehrsmittel);

  • Grenzgänger ;

  • Personal von Unternehmen und Institutionen mit Haupt- oder Nebensitz in Italien, die für einen beruflichen Aufenthalt von weniger als 120 Stunden nach Frankreich gehen;

  • Studierende, die in einem anderen Staat als ihrem Wohnsitzstaat ein Studienprogramm absolvieren, in das sie täglich oder mindestens einmal pro Woche zurückkehren.

  • Besatzung von Transportmitteln.

  • Kinder unter 6 Jahren ;

Aufgrund der aktiven Zirkulation des Virus in Italien wird Personen, die vom Test befreit sind, empfohlen, sich vor ihrer Reise trotzdem testen zu lassen. Auch für alle Reisenden gilt, dass sie die Barrieregesten strikt anwenden sollten.

Um nach Frankreich zu kommen, sind Sie in den folgenden Fällen vom Test befreit:

  • grenzüberschreitend: Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einem Umkreis von 30 Kilometern um den Wohnort ;
  • Geschäftsreisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit mit der Durchführung eines solchen Tests unvereinbar ist ;
  • Fachleute für Straßentransport ;
  • Kinder unter 12 Jahren ;
  • vollständig geimpfte Reisende (siehe Frage „Muss man einen Test machen, um nach Frankreich zu reisen?“).

Personen, die eine dieser Ausnahmen in Anspruch nehmen möchten, müssen ein Dokument mitbringen, mit dem sie den Grund für ihre Reise nachweisen können.

Wie funktioniert das im Allgemeinen, abgesehen von Ausnahmen?

LETZTE MINUTE: Vom 16. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 müssen Reisende, die aus Frankreich nach Italien einreisen, :

1/ Für geimpfte Reisende :
– ein negatives Ergebnis eines Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen (Selbsttests werden nicht akzeptiert) ;
– und den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig für 9 Monate) mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur anerkannten Impfstoff (Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Janssen) ;

2/ Für nicht geimpfte Reisende :
– ein negatives Ergebnis eines Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen (Selbsttests werden nicht akzeptiert) ;
– und eine fünftägige Quarantäne an der im Rückverfolgungsformular angegebenen Adresse einhalten; die Isolation darf erst nach Ablauf der fünf Tage und nach einem erneuten negativen Test beendet werden.

3/ Für geheilte Reisende
– eine Genesungsurkunde vorlegen (6 Monate gültig) ;
– und das negative Ergebnis eines Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist (Selbsttests werden nicht akzeptiert); bei lang anhaltender Positivität gilt die Genesungsbescheinigung ab dem 21. Tag nach dem ersten positiven Test und für 6 Monate.

4/ Für Minderjährige
– ein Minderjähriger unter 6 Jahren ist vom Test befreit und unterliegt keinen Maßnahmen;
– ein Minderjähriger über 6 Jahre muss einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist; es wird davon ausgegangen, dass er dem Zustand des Elternteils folgt, mit dem er reist. Wenn der Elternteil geimpft ist, wird das Kind nicht unter Quarantäne gestellt; wenn der Elternteil jedoch nicht geimpft ist und unter Quarantäne gestellt wird, wird das Kind der gleichen Maßnahme unterzogen.

Alle Reisenden müssen ein Standortformular(Passenger Locator Form digitali – dPLF) auf dem Online-Portal ausfüllen. Das Papierformular (als PDF herunterladbar) sollte nur bei technischen Schwierigkeiten verwendet werden.

Nach Ihrer Rückkehr nach Frankreich, auch wenn Sie Franzose sind, gelten für Sie die unten beschriebenen Maßnahmen.

Ein Reisender mit Kontaktfall oder positivem Fall in Italien unterliegt den italienischen Gesundheitsvorschriften und muss eine strenge Quarantäne einhalten, deren Dauer je nach Fall und Variante unterschiedlich ist (siehe Rundschreiben des italienischen Gesundheitsministeriums). Sie darf nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden unterbrochen werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Reise testen zu lassen und eine Versicherung abzuschließen und dabei zu prüfen, ob sie Sie im Fall von Covid abdeckt.

Einreise nach Sizilien

Personen (auch mit Gesundheitspass), die aus Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Malta, Portugal, Spanien, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den USA in Sizilien einreisen, einschließlich aller Personen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Sizilien in diesen Staaten aufgehalten und/oder diese durchquert haben. müssen sich dem Schnelltest unterziehen. Achtung: Vor der Abreise geimpft zu sein oder einen Test gemacht zu haben, entbindet nicht von dieser Pflicht. Wenn er positiv ist, wird der Passagier in Isolationshaft genommen und anschließend in ein Hotel oder ein Covid-Heim begleitet.

Wo kann man in Italien einen Test machen?

Die meisten Apotheken führen Antigen-Schnelltests ohne Terminvereinbarung durch, und Labors führen Antigen- oder PCR-Tests nach Terminvereinbarung und ohne Rezept durch.
Hier ist eine (nicht vollständige) Liste der privaten Labore, die in jeder Region zugelassen sind.

Ist der Test für Kinder obligatorisch, wenn es keine Ausnahmen gibt?

In Italien ist der Test für Kinder ab 6 Jahren verpflichtend.
In Frankreich ist der Test für Kinder ab 12 Jahren obligatorisch.

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